Hausordnung
1. Allgemeine Informationen
Der Cyberjump-Trampolinpark betrieben von Cyberjump Austria GmbH mit Sitz in Hermann-Gebauer-Straße 4, 1220 Wien, FN 586425 (im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet).
Der Trampolinpark Cyberjump darf nur bestimmungsgemäß unter Beachtung dieser Hausordnung genutzt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Cyberjump-Trampolinpark-Teams.
In den Räumlichkeiten des Trampolinparks Cyberjump sind keine geschäftlichen, verkaufsfördernden oder Marketing- Aktivitäten gestattet, ebenso wenig wie das Anfertigen von Aufzeichnungen zu geschäftlichen Zwecken.
2. Eintritt in den Cyberjump-Trampolinpark
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ein gültiges Ticket (mit bestimmten Ausnahmen);
- Registrierung (einschließlich der Unterzeichnung verschiedener Erklärungen);
- Gute körperliche und geistige Verfassung (siehe unten);
- Mindestalter 4 Jahre;
- Um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten, wird empfohlen, dass Kinder unter 15 Jahren im Cyberjump-Trampolinpark von einem Erwachsenen begleitet werden.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen die Trampoline nicht von Personen mit einem Körpergewicht über 110 kg benutzt werden.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen die Trampoline nicht von schwangeren Personen benutzt werden.
- Minderjährige müssen von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden, der ein Dokument unterzeichnet hat, das seine Verantwortung für den Minderjährigen bestätigt. Und auch dieser Erwachsene muss ein gültiges Ticket haben.
- Sicherheitsbestimmungen für die Spielstrecke Ninja Warrior:
- dieses Spiel darf nur von Besuchern mit einer Mindestgröße von 150 cm genutzt werden,
- es wird nicht empfohlen für Personen, die unter Schwindel leiden,
- die Besucher erkennen an, dass diese Strecke Arme, Hände und den Oberkörper im Allgemeinen übermäßig belasten kann,
- die Strecke nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden kann,
- Jeder, der die Ninja Warrior-Strecke benutzt, muss spezielle Socken tragen.
Es dürfen keine Speisen und Getränke in den Cyberjump-Trampolinpark gebracht und dort verzehrt werden. Im gesamten Cyberjump-Trampolinpark gilt ein striktes Rauchverbot.
Es dürfen keine großen Gepäckstücke oder Taschen in den Cyberjump-Trampolinpark gebracht werden. Innerhalb des Cyberjump-Trampolinparks stehen Schließfächer zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dassdiese nicht zur Aufbewahrung von Wertsachen vorgesehen sind. Der Anbieter haftet nicht für Schäden an von den Besuchern des Cyberjump-Trampolinparks mitgebrachten oder abgelegten persönlichen Gegenständen, wenn diese Gegenstände außerhalb der vom Anbieter hierfür reservierten Plätze (außerhalb der abschließbaren Schließfächer) aufbewahrt werden. Der Anbieter haftet jedenfalls nicht für den Verlust von mitgerbachten persönlichen Gegenständen.
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen stehen, sowie Personen mit Erkrankungen, die sie an der Nutzung des Cyberjump-Trampolinparks hindern könnten, oder Krankheiten, die sich negativ auf Dritte auswirken oder eine unzumutbare Gefahr für den Cyberjump-Trampolinpark darstellen könnten, erhalten keinen Zutritt zum Cyberjump-Park. Während des Aufenthalts im Trampolinpark Cyberjump müssen sich die Besucher verantwortungsbewusst verhalten und das Gesamtrisiko berücksichtigen, Disziplin und Selbstbeherrschung wahren.
3. Verwendung des Trampolins
Bei der Nutzung der Trampoline im Trampolinpark Cyberjump gelten folgende Sicherheitsregeln:
Sehen Sie sich vor dem Springen den Film mit den Sicherheitshinweisen an.
Schwangere dürfen die Trampoline nicht benutzen.
Tragen Sie im Sprungbereich des Trampolins keine Schuhe. Springen ist nur mit den am Eingang erhältlichen Spezialsocken erlaubt.
Das Tragen von Sportkleidung ist erforderlich. Tragen Sie Ganzkörperkleidung, d.h. ein langärmeliges Oberteil und eine lange Hose, damit Sie Verbrennungen und Verletzungen durch Reibung verneiden. Vergewissern Sie sich, dass alles gut sitzt. Tragen Sie keine Kleidungsstücke (Gürtel/Hosen, etc..) mit scharfen Aufsätzen oder Accessoires. Brillen, Schnürsenkel, Hüte, Mützen oder andere Kopfbedeckungen sind vor der Nutzung des Trampolinparks abzulegen. Lange Haare müssen zurückgebunden werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Cyberjump-Trampolinpark-Teams.
Beim Springen dürfen außer der erlaubten Bekleidung keine anderen Gegenstände (Schlüssel, Anhänger, Ketten, sonstige Accessoires, Handys, Uhren, Kameras etc.) mitgeführt werden.
Beginnen Sie immer mit den einfachen Trampolinen, lassen Sie Ihren Körper aufwärmen.
Verwenden Sie die Trampoline immer verantwortungsvoll. Vermeiden Sie unnötige Risiken. Achten Sie darauf, während des gesamten Sprungs konzentriert zu bleiben.
Achten Sie auf andere umSie herum, halten Sie Abstand und vermeiden Sie Körperkontakt.
Jede Form der Belästigung anderer führt zum sofortigen Verweis vom Gelände des Cyberjump Trampolinparks.
Unerfahrene Nutzer dürfen keine Saltos oder gefährlichen Tricks ausführen. Die Ausführung von Saltos und Tricks erfolgt zu jeder Zeit auf eigene Gefahr.
Kein Drängen anderer. Kein Synchronspringen. Kein Abschuss anderer in die Luft.
Versuchen Sie beim Eintauchen in die Schaumgrube so flach wie möglich zu landen. Mit dem Kopf oder den Füßen voran zu tauchen kann zu schweren Verletzungen führen.
Kein Klettern auf und über Sicherheitszäune und -netze oder auf Spiele und andere Parkeinrichtungen. Rohre, tragende Konsolen und von der Decke hängende Lampen sind nicht Bestandteil des Spiels und dürfen nicht berührt werden.
Kein Kreuzspringen. Springen Sie immer in die Mitte des Sprungfeldes. Ein Sturz auf den Rahmen des Sprungfeldes oder zwischen Sprungfeldern kann zu schweren Verletzungen führen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Zunge im Mund bleibt. Verwenden Sie keine Kaugummis oder Bonbons.
Wenn Sie eine Pause brauchen, verlassen Sie den Sprungbereich. Wenn Sie mit dem Springen fertig sind, verlassen Sie das Trampolin sofort.
Weitere Anleitungen finden Sie bei den einzelnen Spielen.
Beim Verlassen des Sprungbereichs ist kein „Off-jump“ erlaubt.
3/b. Trampolin Board Anleitung
- Erfordert die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr an der Rezeption
- Es kann von Personen ab 8 Jahren auf eigene Gefahr benutzt werden
- Eventuell ist die Unterstützung eines Trampolinpark-Mitarbeiters erforderlich.
4. Einhaltung von Weisungen
Befolgen Sie immer die Anweisungen des Personals des Cyberjump-Trampolinparks.
Wenn Sie deren Anweisungen nicht Folge leisten, können Sie aufgefordert werden, den Cyberjump-Trampolinpark ohne Rückerstattung des Ticketpreises zu verlassen.
5. Risikohinweise, Haftung
Beim Besuch des Trampolinparks Cyberjump besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Dies kann insbesondere passieren, wenn Parkbesucher die Hausordnung missachten oder ihre körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten überschätzen.
Im Trampolinpark Cyberjump gibt es keinen ständig verfügbaren medizinischen Dienst.
Sie benutzen die Spiele und Geräte des Trampolinparks Cyberjump auf eigene Gefahr. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Unfälle der Besucher, die auf Fahrlässigkeit, Missachtung ihrer Gesundheit oder körperlichen Verfassung oder Verstoß gegen die Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften zurückzuführen sind, oder für Schäden, die die Besucher erlitten haben. Der Betreiber haftet lediglich dafür, dassdie Ausrüstung und Spiele den Sicherheitsvorschriften entsprechen Der Anbieter ist nicht verantwortlich für das Verhalten anderer Besucher.
Drohende und verantwortungslose Handlungen anderer Besucher müssen dem Personal des Cyberjump-Trampolinparks gemeldet werden.
Der Besucher ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden anderer Besucher anzuzeigen und diese zu ersetzen.
Volljährige Begleitpersonen von Minderjährigen haften für diese Personen.
6. Entschädigung
Alle Verletzungen, Unfälle und Schäden sind vom Besucher unverzüglich zu melden und der Vorfall in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter des Cyberjump Trampolinparks zu registrieren. Kamerabenutzung, Fotografieren und Videoaufzeichnung
Mit dem Betreten des Cyberjump-Trampolinparks nimmt der Besucher zustimmend zur Kenntnis, dass der Anbieter innerhalb des Geländes des Parks Gruppenfotos und Videoaufnahmen machen und diese unengeltlich auf seiner Website oder in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube, Google+ usw.) verwenden kann Der Besucher nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Gelände des Cyberjump-Trampolinparks von Sicherheitskameras überwacht wird. Besucher werden beim Betreten des Geländes des Trampolinparks Cyberjump ausdrücklich auf diese Tatsachen hingewiesen.
7. Verlassen des Cyberjump-Trampolinparks
Beim Verlassen des Cyberjump-Trampolinparks verlieren die Tickets ihre Gültigkeit (Ausnahmen in Einzelfällen nach Absprache möglich).