Hausordnung

  1. Allgemeine Informationen

Der Cyberjump Trampolinpark wird von Cyberjump Austria GmbH (mit Sitz in Hermann-Gebauer-Straße 4, 1220 Wien, FN 586425) im Folgenden “Betreiber” genannt.

Der Cyberjump Trampolinpark darf nur gemäß seiner Bestimmung und der vorliegenden Hausordnung genutzt und ist nicht mit Kinderbetreuung, Kinderaufsicht oder einer Bildungseinrichtung gleichzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Parkleitung.

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Cyberjump Trampolinparks aufhalten. Personen, die den Park betreten, sind verpflichtet, diese Hausordnung zu lesen und einzuhalten. Personen, die sich weigern, die Hausordnung zu akzeptieren und einzuhalten, sind nicht berechtigt, die Einrichtungen des Cyberjump Trampolinparks zu betreten oder zu nutzen. Der Betreiber haftet nicht für Umstände, die auf Unkenntnis oder Nichteinhaltung dieser Hausordnung zurückzuführen sind, und ist berechtigt, solchen Personen den Zutritt zu verweigern.

Die Liste und die Einzelheiten der betriebenen Geräte sowie die wichtigsten Regeln für die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung sind auf der Website des Parks zu finden:
https://www.cyberjump.at/attraktionen/

Kommerzielle Aktivitäten (einschließlich Werbe- oder Merchandising-Aktivitäten oder kommerzielle Foto- oder Videoaufnahmen) sind im Cyberjump Trampoline Park nur mit offizieller, schriftlicher Genehmigung des Betreibers gestattet.

Sollte in einem Notfall der Einsatz von Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr oder anderen zuständigen Behörden erforderlich sein, wählen Sie bitte die Notrufnummer 112.

  1. Zugang zum Cyberjump Trampolinpark

Der Zugang ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ticket und Registrierung:
    Ein gültiges Ticket muss vorgewiesen werden.
    Eine Registrierung, einschließlich der Unterzeichnung der Haftungserklärung, ist erforderlich.
  • Gesundheit und körperliche Eignung:
    Besucher müssen sich in einem stabilen körperlichen und geistigen Zustand befinden.
  • Altersbeschränkungen:
    Das Mindestalter beträgt 4 Jahre.
    Kinder zwischen 4 und 6 Jahren dürfen das Trampolin nur in Begleitung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters nutzen, der das Kind beaufsichtigt. In diesem Fall muss der begleitende Erwachsene ebenfalls eine gültige Eintrittskarte besitzen und eine Haftungserklärung unterzeichnen.
    Für Kinder unter 14 Jahren wird die Aufsicht durch Eltern oder Erziehungsberechtigte empfohlen.
  • Gewichtsbeschränkung:
    Das Springen ist nur bis zu einem Körpergewicht von 110 kg erlaubt. Der Veranstalter kann bei Zweifeln eine Gewichtsmessung vor Ort durchführen.
  • Nutzung des Ninja Warrior Feldes:
    • Nur für Gäste mit einer Mindestgröße von 150 cm zugelassen.
    • Pro Hindernis darf jeweils nur eine Person gleichzeitig aktiv sein.
    • Nicht geeignet für Personen mit Höhenangst.
    • Die Nutzung erfordert eine starke Beanspruchung von Armen, Händen und Oberkörper.
    • Das Tragen von Trampolinsocken ist Pflicht.
    • Das Klettern auf den Rahmen oder die Konstruktion des Parcours ist streng verboten.

In den Cyberjump Trampoline Park dürfen keine Speisen oder Getränke mitgebracht und dort verzehrt werden. In allen Gäste- und Servicebereichen des Veranstaltungsortes ist das Rauchen strikt verboten.

In den Cyberjump Trampoline Park dürfen keine großen Gepäckstücke oder Taschen mitgebracht werden. Im Park stehen Regale für die Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen zur Verfügung (diese sind nicht für die Aufbewahrung von Wertsachen bestimmt). Ein Vorhängeschloss für das Schließfach kann gegen eine Kaution gemietet werden, die nur am selben Tag zurückerstattet werden kann. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch den eventuellen Bruch der Schränke entstehen.

Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für die Beschädigung oder das Verschwinden von Wertgegenständen, Brillen, Kleidung und anderen Gegenständen.

Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder ähnlichen Substanzen sowie Personen mit Krankheiten, die die Nutzung der Einrichtungen beeinträchtigen, andere gefährden oder ein unzumutbares Risiko darstellen könnten, haben keinen Zutritt zum Park. Besucher müssen sich jederzeit verantwortungsbewusst verhalten, das Gesamtrisiko berücksichtigen sowie Disziplin und Selbstbeherrschung wahren. Der Zutritt setzt einen körperlich und geistig geeigneten Zustand voraus, einschließlich der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung und Risikobewertung.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zum Cyberjump Trampolinpark zu verweigern, die die in der Hausordnung beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen. Besucher, die sich unangemessen verhalten oder gegen die Hausordnung verstoßen, können ohne Vorwarnung vom Gelände verwiesen werden.

Zudem ist der Betreiber berechtigt, bestimmte Bereiche oder Einrichtungen aus Gründen wie Renovierung, technischen Problemen, Veranstaltungen oder Dreharbeiten zu schließen. Solche Schließungen werden an den Eingängen angekündigt. Eine Entschädigung oder Ermäßigung des Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

  1. Obligatorische Regeln für die Benutzung der Trampoline

Bevor mit dem Springen begonnen wird, muss das gesamte Sicherheitsvideo angeschaut werden.

Schwangeren Frauen ist das Springen auf den Trampolinen nicht gestattet.

Das Springen ist nur mit speziellen Trampolinsocken erlaubt, die an der Rezeption erhältlich sind. Das Tragen von Schuhen im Trampolinbereich ist nicht gestattet.

Bitte tragen Sie sportliche Kleidung. Brillen, offene Reißverschlüsse, Schnürsenkel, Hüte oder Mützen sind nicht erlaubt. Lange Haare müssen zu einem sicheren Zopf oder Dutt gebunden werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Cyberjump-Team.

Es dürfen nur die erlaubten Kleidungsstücke getragen werden. Alle anderen Gegenstände wie Schlüssel, Anhänger, Ketten, Handys, Uhren, Kameras oder ähnliches sind nicht erlaubt.

Die Mitnahme von Mobiltelefonen sowie Video- oder Fotokameras auf die Trampoline erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Gastes. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch diese Geräte entstehen.

Beginnen Sie mit den einfachen Trampolinen, um sich aufzuwärmen.

Nutzen Sie die Trampoline stets verantwortungsbewusst. Vermeiden Sie unnötige Risiken und bleiben Sie während des Springens stets konzentriert.

Achten Sie auf andere Gäste und nehmen Sie Rücksicht. Jede Art von Belästigung oder unhöflichem Verhalten führt zu einem sofortigen Verweis des Geländes.

Purzelbäume, gefährliche Tricks, Synchronsprünge oder Schubsereien sind strikt verboten.

Wenn Sie in das Schaumstoffbecken oder den Airbag eintauchen, springen Sie flach. Ein Eintauchen mit dem Kopf oder den Füßen zuerst kann zu schweren Verletzungen führen.

Klettern Sie nicht auf die Sicherheitszäune und -netze, oder auf die Spiele und Geräte. Von der Decke hängende Objekte wie Rohre, Lampen und Konsolen dürfen nicht berührt werden.

Springen Sie immer in der Mitte des Trampolins. Querspringen ist verboten. Ein Sturz auf den Rahmen des Trampolins oder zwischen die Felder kann zu schweren Verletzungen führen.

Kaugummi kauen ist im Park nicht erlaubt.

Wenn Sie eine Pause benötigen, verlassen Sie bitte den Sprungbereich. Das Sitzen oder Liegen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Es gelten zusätzliche Anweisungen, die für die einzelnen Spielbereiche gelten.

Verlassen Sie den Sprungbereich stets sicher. Ein “Absprung” beim Verlassen ist nicht erlaubt.

  1. Befolgung der Anweisungen

Den Anweisungen des Cyberjump-Teams ist unbedingt Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung der Anweisungen kann zum Verweis vom Veranstaltungsort ohne Rückerstattung des Eintrittspreises führen. Die Besucher tragen die alleinige Verantwortung für jede Situation, die durch die Nichtbeachtung der Anweisungen eines Mitarbeiters verursacht wird.

  1. Risikowarnungen, Haftung

Die Nutzung des Cyberjump Trampolinparks birgt ein Verletzungsrisiko, insbesondere wenn die Hausordnung nicht beachtet wird oder Besucher ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten überschätzen.

Im Cyberjump Trampolinpark ist kein ständig verfügbarer medizinischer Dienst vorhanden. Die Nutzung der Geräte und Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die aufgrund von Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Missachtung der eigenen Gesundheit oder körperlichen Verfassung oder durch Verstöße gegen die Hausordnung oder zusätzliche Sicherheitsvorschriften entstehen. Eine Haftung wird nur übernommen, wenn Geräte oder Spiele nicht den Sicherheitsstandards entsprechen oder in schlechtem Zustand sind. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten anderer Besucher.

Jegliche bedrohlichen oder unverantwortlichen Handlungen von anderen Besuchern sind umgehend dem Cyberjump-Personal vor Ort zu melden.

Der Besucher ist verpflichtet, Schäden, die er anderen zufügt, zu melden und diese zu entschädigen. Der Betreiber haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum oder für Schäden, die von Dritten verursacht werden.

Erwachsene, die Minderjährige begleiten, haften in vollem Umfang für alle unter ihrer Aufsicht stehenden Kinder.

  1. Entschädigung

Alle Verletzungen, Unfälle und Schäden müssen vom Besucher sofort gemeldet werden, und der Vorfall muss in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter des Cyberjump Trampolinparks registriert werden. Sollte ein Besucher beschließen, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, kann er dies innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Vorfalls, Unfalls oder der Schadensmeldung tun, indem er einen schriftlichen Anspruch einreicht, der den Schaden spezifiziert und quantifiziert.

  1. Verwendung der Kamera, Fotografieren und Aufnehmen von Videos

Mit der Anmeldung und dem Betreten des Cyberjump Trampolinparks erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Betreiber Fotos und/oder Videoaufnahmen auf dem Gelände macht und diese auf Online-Plattformen (Website, Google, soziale Medien) verwendet.

Der Besucher nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Räumlichkeiten gemäß dem Aushang an der Rezeption von Sicherheitskameras überwacht werden.

  1. Ausfahrt aus dem Cyberjump Trampolinpark

Nach Verlassen des Cyberjump Trampolinparks verliert das Ticket seine Gültigkeit (Ausnahmen sind möglich).