Hausordnung

  1. Allgemeine Informationen

Der Cyberjump Trampolinpark wird von Cyberjump Austria GmbH (mit Sitz in Hermann-Gebauer-Straße 4, 1220 Wien, FN 586425) im Folgenden “Betreiber” genannt, betrieben.

Der Cyberjump Trampolinpark darf nur gemäß seiner Bestimmung als Trampolinpark und der vorliegenden Hausordnung genutzt werden und ist nicht mit einer Kinderbetreuung oder einer Bildungseinrichtung gleichzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Parkleitung.

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Cyberjump Trampolinparks aufhalten.

Die Liste und die Einzelheiten der betriebenen Geräte sowie die wichtigsten Regeln für die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung sind auf der Website des Parks zu finden:
https://www.cyberjump.at/attraktionen/ sowie bei den jeweiligen Geräten.

Kommerzielle Aktivitäten (einschließlich Werbe- oder Merchandising-Aktivitäten oder kommerzielle Foto- oder Videoaufnahmen) sind im Cyberjump Trampoline Park nur mit offizieller, schriftlicher Genehmigung des Betreibers gestattet.

Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend die Aufsichtspersonen und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden. Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.

  1. Zugang zum Cyberjump Trampolinpark

Der Zugang ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ticket und Ausweiskontrolle

Ein gültiges Ticket sowie ein Ausweis müssen vorgewiesen werden.

  • Zutrittsbeschränkungen

Der Betreiber ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist der Betreiber berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

Zudem ist der Betreiber berechtigt, bestimmte Bereiche oder Einrichtungen aus Gründen wie Renovierung, technischen Problemen, Veranstaltungen oder Dreharbeiten zu schließen. Solche Schließungen werden an den Eingängen angekündigt.

  1. Verbotene Gegenstände

Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen die eine Gefährdung der in  § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.

Verboten sind insbesondere:

  • Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige

Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;

  • pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
  • Pfeffersprays und Tränensprays;
  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer;
  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem Parkpersonal und den Organen der Stadt Wien sowie den Organen der Landespolizeidirektion Wien. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Hausordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist das Parkpersonal berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

  1. Mitführen von Tieren / Abstellen von Gegenständen

Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, ist untersagt.

Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist nur auf den hierfür vorgesehenen gekennzeichneten Plätzen vor der Trampolinhalle gestattet. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des/der Zuwiderhandelnden durch das Parkpersonal entfernt und durch die Veranstalterin verwahrt werden.

  1. Rauchverbot / Verbot der Mitnahme von Speisen und Getränken

In den Cyberjump Trampolin Park dürfen keine Speisen oder Getränke mitgebracht und dort verzehrt werden. In allen Gäste- und Servicebereichen des Veranstaltungsortes ist das Rauchen strikt verboten.

  1. Aufbewahrung von Gegenständen

Im Park stehen Regale für die Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen zur Verfügung. Diese sind nicht für die Aufbewahrung von Wertsachen bestimmt. Ein Vorhängeschloss für das Schließfach kann gegen eine Kaution gemietet werden, die nur am selben Tag zurückerstattet werden kann.

  1. Benützung der Trampolinanlage
  • Allgemeines:

Während der Benützung der Anlage ist die Mitnahme von Brillen, Schuhen, Schmuck, scharfen oder heißen Gegenständen, Schirmen, Stöcken, Schals, Flaschen oder anderen losen Gegenständen, das Rauchen, das Kaugummikauen, sowie die Einnahme von Lebensmitteln und Getränken verboten.

Betrunkene oder durch Drogen beeinträchtigte Personen, Personen mit Erkrankungen des Gehirns und des Nervensystems (zB schwere körperliche und geistige Behinderung), Personen mit Panikattacken mit schweren Herz-Kreislauferkrankungen, Personen mit körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen (zB Gipsverbände, Gehilfen) sowie wirbelsäulengeschädigte Personen sind von der Benutzung ausgeschlossen.

Schwangeren Frauen ist das Springen auf den Trampolinen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Bevor mit dem Springen begonnen wird, muss das gesamte Sicherheitsvideo angeschaut werden.

Das Springen ist nur mit speziellen Trampolinsocken erlaubt, die an der Rezeption erhältlich sind. Das Tragen von Schuhen im Trampolinbereich ist nicht gestattet.

Bitte tragen Sie sportliche Kleidung. Brillen, offene Reißverschlüsse, Schnürsenkel, Hüte oder Mützen sind nicht erlaubt. Lange Haare müssen zu einem sicheren Zopf oder Dutt gebunden werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Cyberjump-Team.

Es dürfen nur die erlaubten Kleidungsstücke getragen werden. Alle anderen Gegenstände wie Schlüssel, Anhänger, Ketten, Handys, Uhren, Kameras oder ähnliches sind nicht erlaubt.

Beginnen Sie mit einem Warm-up, um sich aufzuwärmen.

Nutzen Sie die Trampoline stets verantwortungsbewusst und bleiben Sie während des Springens stets konzentriert.

Achten Sie auf andere Gäste und nehmen Sie Rücksicht. Jede Art von Belästigung oder unhöflichem Verhalten führt zu einem sofortigen Verweis des Geländes.

Purzelbäume, gefährliche Tricks, Synchronsprünge oder Schubsereien sind strikt verboten.

Wenn Sie in das Schaumstoffbecken oder den Airbag eintauchen, springen Sie flach. Ein Eintauchen mit dem Kopf oder den Füßen zuerst kann zu schweren Verletzungen führen.

Klettern Sie nicht auf die Sicherheitszäune und -netze, oder auf die Spiele und Geräte. Von der Decke hängende Objekte wie Rohre, Lampen und Konsolen dürfen nicht berührt werden.

Springen Sie immer in der Mitte des Trampolins. Querspringen ist verboten. Ein Sturz auf den Rahmen des Trampolins oder zwischen die Felder kann zu schweren Verletzungen führen.

Wenn Sie eine Pause benötigen, verlassen Sie bitte den Sprungbereich. Das Sitzen oder Liegen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Für einzelne Spielbereiche gelten zusätzliche Anweisungen, die jeweils vor Ort ersichtlich sind und auch in den Sicherheitsanweisungen geregelt sind. Diese können online auf der Website jederzeit abgerufen werden und sind auch vor Ort auf jedem Gerät ausgehängt.

Verlassen Sie den Sprungbereich stets sicher. Ein “Absprung” beim Verlassen ist nicht erlaubt.

  • Altersbeschränkungen / Aufsicht:

Das Mindestalter für die Benützung des Trampolinparks beträgt 4 Jahre. Der Zutritt ins Gebäude in den Eingangs- und Wartebereich ist aber ohne Altersbeschränkung mit einer erwachsenen Begleitperson erlaubt.

Kinder zwischen 4 und 12 Jahren dürfen das Trampolin nur unter Aufsicht eines Elternteils oder einer erwachsenen Begleitperson (Aufsichtsperson) nutzen. In diesem Fall muss der begleitende Erwachsene ebenfalls eine gültige Eintrittskarte besitzen. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr dürfen nur gemeinsam mit der erwachsenen Aufsichtsperson auf das Trampolin. Für Kinder unter 14 Jahren wird die Aufsicht durch Eltern oder Erziehungsberechtigte generell empfohlen.

  • Gewichtsbeschränkung:

Das Springen ist nur bis zu einem Körpergewicht von 110 kg erlaubt. Der Veranstalter kann bei Zweifeln eine Gewichtsmessung vor Ort durchführen.

  • Spezielle Nutzungsbedingungen des Ninja Warrior Feldes:
    • Nur für Gäste mit einer Mindestgröße von 150 cm zugelassen.
    • Pro Hindernis darf jeweils nur eine Person gleichzeitig aktiv sein.
    • Nicht geeignet für Personen mit Höhenangst.
    • Die Nutzung erfordert eine starke Beanspruchung von Armen, Händen und Oberkörper.
    • Das Tragen von Trampolinsocken ist Pflicht.
    • Das Klettern auf den Rahmen oder die Konstruktion des Parcours ist streng verboten.
  1. Befolgung der Sicherheitsanweisungen

Den Sicherheitsanweisungen des Cyberjump-Teams ist unbedingt Folge zu leisten. Die Sicherheitsanweisungen sind vor Ort bei den jeweiligen Geräten ersichtlich und stehen auch auf der Website zur Verfügung. Die Nichtbeachtung der Anweisungen kann zum Verweis vom Veranstaltungsort ohne Rückerstattung des Eintrittspreises führen.

  1. Risikowarnungen

Die Nutzung des Cyberjump Trampolinparks birgt ein Verletzungsrisiko.  Dies gilt umso mehr, wenn die Hausordnung und die Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden.

Im Cyberjump Trampolinpark ist kein ständig verfügbarer medizinischer Dienst vorhanden.

Jegliche als bedrohlich oder unverantwortlich wahrgenommene Handlungen von anderen Besuchern sind umgehend dem Cyberjump-Personal vor Ort zu melden.

  1. Meldung von Unfällen

Alle Verletzungen, Unfälle und Schäden müssen vom Besucher sofort dem Cyberjump-Personal vor Ort gemeldet werden und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden

  1. Ausfahrt aus dem Cyberjump Trampolinpark

Nach Verlassen des Cyberjump Trampolinparks verliert das Ticket seine Gültigkeit (Ausnahmen sind möglich.