Informationen zum
Betrieb von Kameras
Cyberjump Austria GmbH(eingetragener Sitz: Hermann-Gebauer-Straße 4, 1220 Wien, Firmenbuchnummer: FN 586425 ; im Folgenden als : “Datenkontrolleur”) betreibt ein elektronisches Überwachungssystem („Kameras“) auf dem Gelände von Cyberjump Trampoline Park Wien 22 („Trampolinpark“) Hermann-Gebauer-Straße 4, 1220 Wien) , das von ihm betrieben und unterhalten wird.
In Anbetracht dieser Tatsache und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung möchten wir Sie hiermit wie folgt informieren:
1. ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGE DER DATENVERARBEITUNG
- Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche betreibt Videokameras auf dem Gelände des Trampolinparks. Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Kameraaufzeichnungen wird wie folgt durchgeführt:
Verarbeitete personenbezogene Daten:
| Das Bild der betroffenen Person |
Zweck der Datenverarbeitung (1): | Schutz des Lebens, der Sicherheit und der Gesundheit der betroffenen Person, Überwachung der ordnungsgemäßen Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. |
Zweck der Datenverarbeitung (2): |
Schutz der Einrichtungen des Trampolinparks und seiner Geschäftseinheiten, des persönlichen Vermögens der Gäste, der betroffenen Personen und der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen (Schutz vor Diebstahl und Einbruch), d.h. Aufdeckung und Verhinderung von Verstößen, Ergreifung der Täter auf frischer Tat und Erbringung von Beweisen bei den zuständigen Behörden und Gerichten. |
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: |
Berechtigte Interessen des Verantwortlichen |
Löschung oder Veränderung von Daten: | Die betroffene Person kann Auskunft über die verarbeiteten Daten verlangen und die Sperrung, Änderung oder Löschung dieser Daten fordern. |
- Die Verwendung solcher Kameras, d. h. die Verarbeitung personenbezogener Daten, ist an den angegebenen Zweck gebunden, für die Erreichung dieses Zwecks unerlässlich und geeignet und steht in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Zweck.
- Die Verwendung der Kameras ist nicht mit einer Verletzung der Menschenwürde verbunden und steht in vollem Einklang mit dem Grundsatz der rechtmäßigen und fairen Datenverarbeitung.
2. DAUER UND ORT DER DATENVERARBEITUNG UND DER ÜBERMITTLUNG DER DATEN
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche vernichtet oder löscht die Kameraaufzeichnungen innerhalb von 72 Stunden nach der Aufzeichnung (Aufbewahrungsfrist), es sei denn, es liegen Anhaltspunkte vor, dass aufgezeichnete Daten für Schutz- oder Beweissicherungszwecke benötigt werden.
- Die betroffene Person kann von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verlangen, von der Vernichtung oder Löschung der Aufzeichnung abzusehen, und muss gleichzeitig den Nachweis für ihr Recht oder ihr berechtigtes Interesse erbringen. Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die betroffene Person ihre Ansprüche (falls vorhanden) gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen innerhalb der Aufbewahrungsfrist geltend machen.
- Wird die Kameraaufzeichnung aufgrund eines Anspruchs des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder der betroffenen Person in Bezug auf ein in der Kameraaufzeichnung aufgezeichnetes Ereignis oder aufgrund eines in der Kameraaufzeichnung aufgezeichneten Ereignisses, das auf einen vom für die Verarbeitung Verantwortlichen oder der betroffenen Person gemeldeten Anspruch zurückgeht, verwendet, so erstellt der für die Verarbeitung Verantwortliche ein Protokoll (Bericht) über diesen Umstand und sperrt die Kameraaufzeichnung gemäß Artikel 17 (3) e) der DSGVO In dem Bericht sind die grundlegenden Informationen für die Sperrung der Aufzeichnung anzugeben, also insbesondere das Bestehen des Rechts oder des berechtigten Interesses, der Grund und die Rechtsgrundlage für die Sperrung, die Umstände der möglichen Verwendung der Aufzeichnung, die voraussichtliche Dauer der Sperrung und die von der Sperrung der Aufzeichnung betroffenen Personen (sofern bekannt).
- Die aufgezeichneten Bilder oder Bild- und Tonaufnahmen sind auf Verlangen des Gerichts oder einer anderen Behörde unverzüglich an diese weiterzuleiten.
- Die von der Einschränkung betroffene Aufzeichnung (die gesperrte Aufzeichnung) kann nur so lange verarbeitet werden, bis der Zweck der Datenverarbeitung – der die Löschung der personenbezogenen Daten ausschloss – erfüllt ist.
3. DATENSICHERHEIT UND ZUGANG ZU DATEN
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche gewährleistet die Sicherheit der verarbeiteten Daten und ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um den Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person zu gewährleisten. Zu diesem Zweck speichert der für die Verarbeitung Verantwortliche die Aufzeichnungen (Bild- und Tonaufnahmen) an einem verschlossenen Ort auf einem passwortgeschützten Computer, der auf einer Festplatte gespeichert ist und die Datensicherheit gewährleistet.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche darf die Aufnahmen (Bilder oder Bild- und Tonaufnahmen) nicht an andere als seine eigenen verbundenen Unternehmen oder andere als die oben genannten Stellen weitergeben.
- Nur folgende Personen sind zum Zugang zu den Bildern oder Bild- und Tonaufzeichnungen berechtigt: der für die Verarbeitung Verantwortliche (und seine bevollmächtigten Mitarbeiter), die betroffene Person, die Personen oder Einrichtungen, die vertraglich zum Zugang verpflichtet sind oder für die der Zugang unerlässlich ist, um eine rechtsverletzende Handlung zu verhindern oder zu beenden.
- Das Auskunftsrecht umfasst auch – innerhalb der Aufbewahrungsfrist – das Recht, die Kameraaufzeichnungen einzusehen und anzusehen. Liegt kein datenverarbeitungsbezogener Grund vor, kann die betroffene Person die Einsichtnahme in die Aufzeichnungen nur gegen Zahlung einer Gebühr verlangen.
- Der Name der Person, die mit den Bildern oder Bild- und Tonaufzeichnungen umgeht, und der Name der Person(en), die als Sicherheitspersonal beschäftigt und aus anderen Gründen gemäß dieser Bekanntmachung zum Zugriff auf diese Aufzeichnungen berechtigt ist/sind, sowie der Grund und der Zeitpunkt des Zugriffs sind im Bericht (Protokoll) zu vermerken.
4. STANDORT DER KAMERAS, ÜBERWACHTE BEREICHE
- Das Kameraüberwachungssystem besteht aus Kameras, die an der tragenden Deckenkonstruktion des Trampolinparks installiert sind, und die Kamerasicht (Blickwinkel) und die Kamerastandorte sind im Grundrissplan am Ende dieser Bekanntmachung angegeben. Gemäß § 78 Urheberrechtsgesetz sowie Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO bzw. § 12 Abs 2 Z 4 Datenschutzgesetz (DSG) gelten diese Aufnahmen als im überwiegenden berechtigten Interesse des Verantwortlichen und als Aufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen (“Aufnahmen einer Menschenmenge”), bei denen keine weitere Einwilligung der betroffenen Person für die Erstellung und Verwendung der Aufnahmen gemäß diesem Abschnitt erforderlich ist.
- Bei dem von den Kameras überwachten Bereich handelt es sich um ein Gelände, das rechtmäßig und ausschließlich von der für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird.
- Bei der Verarbeitung der Aufzeichnungen werden keine spezifischen technischen Mittel verwendet, die eine eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung der natürlichen Person ermöglichen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche führt keine Überwachungsmaßnahmen in Räumen durch, in denen die Menschenwürde verletzt werden könnte, also insbesondere in Umkleideräumen, Waschräumen, Toiletten oder in Räumen, in denen die Mitarbeiter ihre Pause verbringen. Eine Ausnahme bilden die Zeiträume, in denen der gesamte Bereich des Spielplatzes (einschließlich der verbotenen Bereiche) überwacht werden darf. Diese Zeiträume sind die arbeitsfreien Tage und die Zeiten an anderen Tagen außerhalb der Arbeitszeiten, wenn sich niemand (rechtmäßig) in dem Bereich aufhält.
5. ART DES VIDEOÜBERWACHUNGSSYSTEMS
- Es handelt sich um fest installierte Kameras, die das Gebiet ausschließlich aus der Ferne überwachen und mit einer festen Optik ausgestattet sind.
- Die Kameras sind nicht geeignet, um Nahaufnahmen von Personen und Aktivitäten zu machen. Die Kameras des elektronischen Überwachungssystems zeichnen zum größten Teil die Gäste und Besucher des Trampolinparks auf.
6. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
- Die betroffene Person wird auf den konkreten Standort der jeweiligen Kameras im Einzelnen hingewiesen. Die betroffene Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten und deren Änderung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder der Verarbeitung dieser Daten zu widersprechen. Ausführliche Informationen über die Rechte der betroffenen Person sind in der Mitteilung über die Datenverarbeitung [https://www.cyberjump.at/datenschutzerklaerung] zu finden.)
- Ausführliche Informationen über die Rechtsmittel, die der betroffenen Person zur Verfügung stehen, sind in Abschnitt 7 der Mitteilung über die Datenverarbeitung (https://www.cyberjump.at/datenschutzerklaerung)
Dieser Hinweis steht in vollem Einklang mit den Bestimmungen des GDPR.
Inkrafttreten: 07/10/2022
Der Grundriss der auf dem Gelände des Trampolinparks installierten Kameras ist hier verfügbar.